Informationen zum Arbeitsdienst
Für die Bewirtung und die Ordnung im Tennishäusle sowie die Pflege der Tennisanlage sind die Mitglieder selbst zuständig.
Jedes aktive Tennismitglied ab 16 bis zu 79 Jahren hat seinen persön-lichen Beitrag zur Gemeinschaft mit dem Arbeitsdienst zu erbringen. Dabei gilt:
Jedes Mitglied ab dem Alter von 16 Jahren ist arbeitsdienstpflichtig. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
- Jedes Mitglied im Alter zwischen 18 und 69 Jahren muss 12 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man das 18. Lebensjahr vollendet, d.h. den 18. Geburtstag
begeht.
- Jedes Mitglied unter 18 Jahren, aber mindestens 16 Jahre alt, muss 6 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man das 16. Lebensjahr vollendet, d.h. den 16. Geburtstag
begeht.
- Jedes Mitglied im Alter von 70 – 79 Jahren muss 6 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man 70 wird.
- Jedes Mitglied im Alter von 80 Jahren oder älter ist vom Arbeitsdienst befreit. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man 80 wird.
- Ausschussmitglieder und deren Partner sind vom Arbeitsdienst befreit.
- Mannschaftsführer sind vom Arbeitsdienst befreit. Ausnahme: Gibt es für eine Mannschaft zwei Mannschaftsführer, so muss jeder Mannschaftsführer 50% des zu leistenden Arbeitsdienstes
erbringen.
- Ebenso vom Arbeitsdienst befreit ist der gewählte Kassenprüfer.
Die Arbeitsstunden können abgeleistet werden entweder
- im Veranstaltungsbereich: Häuslesdienst, Mitarbeit bei Veranstaltungen und Turnieren, Bereitstellung von Kuchen und Salaten, Mitarbeit im
Ausschuss der Tennisabteilung oder
- im technischen Bereich: Frühjahrsinstandsetzung, Platzauf- und abbau, Platzpflege und Pflege der Außenanlagen.
Bitte beachten: Die Arbeiten im Außenbereich werden mit einem Zeitfaktor von 1,5 bewertet.
Anstelle des Arbeitsdienstes wird eine Arbeitsdienstabgabe in Höhe von 144,-€ (Stand 2018) pro Person erhoben.
Bei weniger als 12 (6) erbrachten Arbeitsstunden wird ein Betrag von 12,-€ pro nicht geleisteter Arbeitsstunde abgebucht.
Die komplette Arbeitsdienstordnung finden Sie hier zum Herunterladen als pdf-Dokument: